Im Falle einer Erkrankung ist die Einsatzstelle sofort, d.h. vor Dienstbeginn, ggf. durch Dritte zu benachrichtigen. Spätestens am dritten Krankheitstag muss der Einsatzstelle mitgeteilt werden, dass ein Arzt/eine Ärztin die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat und wie lange die Krankschreibung andauern wird. Zur Ermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss der DRK FreiWerk ebenfalls über die Krankschreibung informiert werden, damit die eAU zur Dokumentation bei der Krankenkasse angefordert werden kann. Dauert die Erkrankung über den in der ärztlichen Bescheinigung genannten Zeitpunkt fort, ist umgehend eine weitere Krankschreibung einzuholen und danach die Einsatzstelle und der DRK FreiWerk wie beschrieben zu informieren. Die Einsatzstelle hat das Recht, ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Freiwilligen verbindlich einzufordern.
Für die Krankmeldung an Seminartagen ist umgehend die Leitung der Seminargruppe bzw. der/die Ansprechpartner*in von DRK FreiWerk zu informieren. Es wird für jeden Tag der Bildungsseminare eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt. Das bedeutet, dass eine Krankschreibung am ersten Tag erfolgen und anschließend DRK FreiWerk über die Dauer der Krankschreibung informiert werden muss.