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E-Mail: freiwilligendienste@freiwerk-drk.de
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Die Beantragung des Visums muss frühzeitig erfolgen, mindestens mit 2 bis 3 Monaten Vorlaufzeit vor dem geplanten Beginn des Freiwilligendienstes. Es kann dennoch dazu kommen, dass der Starttermin des Freiwilligendienstes nach hinten verschoben werden muss, da die Behörden unterschiedlich schnell die Beantragung des Visums bearbeiten.
Ein wichtiges Kriterium bei der Beantragung des Visums ist die finanzielle Absicherung der/des Freiwilligen. Diese muss sicher gestellt sein, andernfalls wird kein Visum erteilt. Das beim Freiwilligendienst ausgezahlte monatliche Taschengeld ist hierfür nur ausreichend, wenn eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung steht. Diese kann von DRK FreiWerk und den Einsatzstellen in der Regel nicht gestellt oder vermittelt werden.
Von allen visumspflichtigen Freiwilligen benötigt die Ausländerbehörde sowie DRK FreiWerk eine formlose schriftliche Wohnbestätigung, aus der die Adresse und die Art der Unterkunft sowie ggf. die Kosten hervorgehen.
The visa must be applied for early, at least 2 to 3 months before the planned start of the voluntary service. However, it may happen that the start date of the voluntary service has to be postponed because the authorities process the visa application at different speeds.
An important criteria when applying for a visa is the financial security of the volunteer. This must be ensured, otherwise no visa will be issued. The monthly pocket money paid out during the voluntary service is only sufficient for this if free accommodation is available. As a rule, this cannot be provided or mediated by DRK FreiWerk and the deployment sites.
The immigration authorities and DRK FreiWerk require an informal written confirmation of accommodation from all volunteers who require a visa, stating the address and the type of accommodation and, if applicable, the costs.