Seit dem Jahr 2019 ist es möglich, das FSJ unter bestimmten Voraussetzungen auch als Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden zu absolvieren. Möchtest du das FSJ in Teilzeit absolvieren, dann gib dies bitte in deiner Bewerbung an.
Wann kann ein Teilzeitdienst abgeleistet werden?
Es muss ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen, z.B.
- Du hast ein Kind zu betreuen, wobei die Betreuung tagsüber durch eine andere Person (noch) nicht möglich ist.
- Du hast eine*n Angehörige*n zu betreuen, wobei die Betreuung durch eine andere Person nicht möglich ist.
- Du bist gesundheitlich so beeinträchtigt, dass ein Einsatz in Vollzeit nicht möglich ist.
- Du nimmst parallel zum Freiwilligendienst an einem länger andauernden Bildungs- und Qualifizierungsangebot teil, wie z. B. einem Integrationskurs.
- Du kannst aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen keinen Vollzeit-Freiwilligendienst absolvieren. Dabei können private Gründe, wie z.B. Leistungssport oder ein politisches Mandat, nicht berücksichtigt werden.
Das „berechtige Interesse“ muss vor Dienstbeginn mit einem geeigneten Beleg bei DRK FreiWerk nachgewiesen werden. Belege können sein:
- Geburtsurkunde des zu versorgenden Kleinkindes
- Nachweis zum Pflegegeld o.ä.
- Attest über gesundheitliche Einschränkung, idealerweise mit einer Angabe, wie viele Stunden du max. tätig sein darfst
- Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50% Einschränkung
- Nachweis, dass ein Qualifizierungsangebot wahrgenommen wird
Eigenbelege können nicht akzeptiert werden.
Wie viele Dienststunden müssen wöchentlich mindestens abgeleistet werden?
DRK FreiWerk bietet einen Teilzeitdienst mit 30 Std., 25 Std. oder 20,4 Std. an.
Die Einsatzstelle muss dem reduzierten Stundenansatz zustimmen.
Teilnahme an den Bildungsseminaren
Du bist verpflichtet, an 25 ganztägigen Bildungsseminaren (5 Wochen mit jeweils 5 Tagen) bei einer Dienstzeit von 12 Monaten teilzunehmen. Die Veranstaltungen finden meistens mit mehreren Übernachtungen statt.