Bewerber*innen aus dem Ausland und Au-pairs
Bitte beachtet folgende Punkte:
1. Zeitlicher Rahmen
Die Beantragung des Visums muss frühzeitig erfolgen, mindestens mit 2 bis 3 Monaten Vorlaufzeit vor dem geplanten Beginn des Freiwilligendienstes.
Es kann dennoch dazu kommen, dass der Starttermin des Freiwilligendienstes nach hinten verschoben werden muss, da die Behörden unterschiedlich schnell die Beantragung des Visums bearbeiten.
2. Interessent*innen, die im Ausland leben
Da in der Einsatzstelle ein persönliches Vorstellungsgespräch stattfinden muss und außerdem im Heimatland ein Visum zu beantragen ist, vermitteln wir keine Interessent*innen aus Nicht-EU-Ländern.
Interessenten aus Ländern, die der EU angehören, können nach ihrer Bewerbung und Vorstellung in der Einsatzstelle im Einzelfall vermittelt werden, wenn sie über eine Wohnmöglichkeit in Deutschland verfügen.
Wir können keine Zimmer oder Wohnungen zur Verfügung stellen!
3. Interessent*innen, die sich vor dem Freiwilligendienst in Deutschland befinden z.B. als Au-Pair
Nach der Einreichung der Bewerbung, der Vermittlung der entsprechenden Einsatzstelle und dem persönlichen Vorstellungsgespräch können die Bewerber*innen ihr Visum in der Regel bei der zuständigen Ausländerbehörde hier in Deutschland beantragen. Diese muss rechtzeitig kontaktiert werden, denn die Beantragung des neuen Visums hat vor Ablauf des vorherigen Visums (das oft an den benannten Zweck "Au Pair" gebunden ist) zu erfolgen.
DRK FreiWerk unterstützt und berät die Bewerber*innen im Visumsprozess und stellt die nötigen Unterlagen (Vertrag sowie offizielle Erklärung für die Ausländerbehörde) bereit.
Vom/von der Bewerber*in zu klären ist unbedingt die Frage der Unterkunft, z.B. wenn diese*r als Au-Pair nicht mehr in der Gastfamilie wohnen kann. DRK FreiWerk kann keine Unterkunft stellen.
4. Wichtig für alle!
Ein wichtiges Kriterium bei der Beantragung des Visums ist die finanzielle Absicherung der/des Freiwilligen. Diese muss sicher gestellt sein, andernfalls wird kein Visum erteilt. Das beim Freiwilligendienst ausgezahlte monatliche Taschengeld ist hierfür nur ausreichend, wenn eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung steht. Diese kann von DRK FreiWerk und den Einsatzstellen in der Regel nicht gestellt werden.
Von allen visumspflichtigen Freiwilligen benötigt die Ausländerbehörde sowie DRK FreiWerk eine formlose schriftliche Wohnbestätigung, aus der die Adresse und die Art der Unterkunft sowie ggf. die Kosten hervorgehen.
Du hast weitere Fragen?
Rufe uns bitte an oder schicke uns eine E-Mail:
Tel.: 0049-211-361881 0
E-Mail: freiwilligendienste@ freiwerk-drk.de