FSJ und BFD von A-Z

Alle wichtigen Begriffe und Fragen einfach erklärt

  • Alter
    • FSJ: für alle unter 27, nach Erfüllung der Schulpflicht
    • BFD: für Menschen jeden Alters, nach Schulpflicht
  • Anerkennung als (gelenktes) Praktikum

    Ein FSJ oder BFD kann für viele soziale/pflegerische Ausbildungen als Vorpraktikum gelten.
    In NRW kann ein 12‑monatiger Freiwilligendienst + 12. Schuljahr zur Fachhochschulreife anerkannt werden.

  • Anfangszeit

    Start ganzjährig möglich. Viele beginnen am 1. August oder 1. September.

  • Anleitung

    Fachkräfte in der Einsatzstelle zeigen dir alles Wichtige und begleiten dich während des Dienstes.

  • Arbeitsschutz

    Du hast die gleichen Schutzrechte wie reguläre Mitarbeitende – inkl. Unfall‑ und Gesundheitsschutz.

  • Arbeitszeit
    • Unter 27: meistens Vollzeit (wie die Regelarbeitszeit der Einsatzstelle)
    • Dienste können auch abends, nachts oder am Wochenende stattfinden
    • Teilzeit ab 20 Std./Woche möglich (mit Zustimmung der Einsatzstelle)

    Dabei sind die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) zu beachten.
    Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Reduzierung des Dienstes. Die Einsatzstelle muss der Reduzierung zustimmen. 

  • Ausweis

    Du erhältst einen FSJ‑ oder BFD‑Ausweis für Vergünstigungen, z. B. ÖPNV‑Tickets oder Eintritte.

  • Bescheinigung

    Zu Beginn bekommst du eine offizielle Teilnahmebescheinigung – wichtig für Behörden.

  • Datenschutz

    Einsatzstelle und Träger dürfen nur Daten nutzen, die für deinen Dienst notwendig sind.

  • Dauer
    • In der Regel 12 Monate
    • Mindestens 6, maximal 18 Monate (in Sonderfällen bis 24 Monate)
  • Dienstkleidung

    Wird gestellt, wenn sie im Einsatzbereich nötig ist.

  • Einsatzstellen

    Vielfältige Bereiche, z. B.:
    Menschen mit Behinderung, Fahrdienste, Kinder‑ & Jugendhilfe, Pflege, mobile Dienste, Psychiatrie, Rettungsdienst, Schulen, Senior*innenhilfe, Zivil‑ und Katastrophenschutz.

  • Fahrtkosten
    • Tägliche Fahrten zur Einsatzstelle zahlst du selbst (manche Einsatzstellen helfen finanziell).
    • Ermäßigtes ÖPNV‑Ticket und BahnCard möglich.
    • Fahrtkosten zu Seminaren werden erstattet.
  • Freibeträge

    Taschengeld wird grundsätzlich angerechnet – von der Anrechnung ausgenommen ist nach § 11b Abs. 2 SGB II oder § 82 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ein Taschengeldfreibetrag:

    • bis 25 Jahre: bis 603 € monatlich frei
    • ab 25 Jahren: bis 250 € monatlich frei
      (Stand: 1. Januar 2026)
  • Freistellung vom Dienst

    Mit Zustimmung der Einsatzstelle kannst du z. B. für ein Praktikum freigestellt werden.

  • Führungszeugnis

    Je nach Einsatzstelle nötig. Das erweiterte Führungszeugnis ist für Freiwillige kostenlos.
    Ein entsprechendes Antragsformular kann beim Träger angefordert werden.

  • Kindergeld

    Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr während des Dienstes weitergezahlt.

  • Krankheit

    Wenn du krank bist, musst du sofort deine Einsatzstelle informieren – am besten vor Dienstbeginn.
    Spätestens am 3. Krankheitstag musst du mitteilen, dass du krankgeschrieben bist und wie lange die Krankschreibung dauert. Manche Einsatzstellen können eine Krankschreibung schon ab dem 1. Tag verlangen.

    Damit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) korrekt abgerufen werden kann, musst du zusätzlich DRK FreiWerk informieren.

    Wenn du länger krank bist als in der Bescheinigung steht, brauchst du eine neue Krankschreibung und musst Einsatzstelle und FreiWerk erneut informieren.

    Bei Seminaren:
    Melde dich sofort bei der Seminarleitung.
    Für jeden Seminartag brauchst du eine Krankschreibung – sie muss am ersten Krankheitstag ausgestellt werden.

  • Kündigungsfristen

    Innerhalb der Probezeit können alle Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen. 

    • Probezeit FSJ: 3 Monate
    • Probezeit BFD: 6 Wochen
    • Danach: Kündigung mit 4 Wochen Frist (zum 15. oder Monatsende)
    • In Ausnahmefällen auch fristlos
  • Minderjährige

    Unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Vor Dienstbeginn: ärztliche Erstuntersuchung nötig (kostenlos beim Hausarzt). Das entsprechende Formular ist bei den örtlichen Einwohnermeldeämtern oder Bürgerbüros erhältlich.

  • Nebentätigkeit

    Nebenjobs müssen vorher bei Einsatzstelle und Träger beantragt und genehmigt werden.

  • Pädagogische Begleitung

    Du wirst sowohl in der Einsatzstelle als auch vom DRK FreiWerk betreut, unterstützt und beraten.

  • Probezeit
    • FSJ: 3 Monate
    • BFD: 6 Wochen
  • Schulpflicht

    Unter 18 ruhen schulische Pflichten während des FSJ/BFD. (§ 40 Abs. 1 SchulG.)
    Brichst du vorher ab, gilt die Schulpflicht wieder.

  • Seminare

    Wichtiger Pflichtbestandteil des Dienstes:

    • Unter 27: 25 Seminartage
    • Über 27: mindestens 12 Seminartage
    • Inhalte: soziale, ökologische, persönliche & kulturelle Themen
    • Austausch mit anderen Freiwilligen
    • Politikseminar im BFD (unter 27) verpflichtend

     

  • Studienplatz

    FSJ/BFD zählen als Wartezeit (= Wartesemester). Du hast Vorrang, wenn du den Studienplatz während des Dienstes nicht antreten konntest.

  • Taschengeld
    • 450 € monatlich (Vollzeit) | ab Sept. 2026: 510 € monatlich
    • Teilzeit: anteilig
      Taschengeld darf bei Jugendfreiwilligendiensten voll behalten werden (keine Anrechnung) (§ 94, Absatz 6, SGB VIII, Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) vom 10.06.2021)
  • Teilzeit

    Beim DRK FreiWerk möglich mit:

    • 30 Stunden
    • 25 Stunden
    • 20,4 Stunden

    (Jeweils mit Zustimmung der Einsatzstelle)

  • Urlaub

    Bei 12 Monaten Dienst: mindestens 30 Urlaubstage.
    Bei kürzerer Dienstzeit anteilig weniger.

  • Versicherung
    • Renten‑, Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung inklusive
    • Unfallversicherung über die Einsatzstelle
    • Unter 18: keine Zuzahlungen im Gesundheitswesen
    • Über 18: maximale Zuzahlungen begrenzt (2% des Haushaltsjahreseinkommens)
  • Waisenrente

    Wird während des Freiwilligendienstes in der Regel weitergezahlt.

  • Zeugnis

    Du erhältst ein qualifiziertes Zeugnis über deinen Einsatz – gut für Ausbildung, Studium oder Bewerbungen.